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   BGH, 06.10.1983 - 4 StR 443/83   

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BGH, 06.10.1983 - 4 StR 443/83 (https://dejure.org/1983,3010)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1983 - 4 StR 443/83 (https://dejure.org/1983,3010)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1983 - 4 StR 443/83 (https://dejure.org/1983,3010)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Revision - Rechtliche Wirkungen von Angriffen gegen die Beweiswürdigung des Tatrichters in der Revision - Vorliegen geringer Zweifel an der Schuld eines Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1984, 64
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus BGH, 06.10.1983 - 4 StR 443/83
    Kann er vorhandene, wenn auch nur geringe Zweifel nicht überwinden, muß er den Angeklagten freisprechen (vgl. BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH VRS 39, 103; BGH, Urteil vom 8. November 1977 - 5 StR 446/77, mitgeteilt bei Holtz in MDR 1978, 281).
  • BGH, 08.11.1977 - 5 StR 446/77

    Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung bei Freispruch infolge

    Auszug aus BGH, 06.10.1983 - 4 StR 443/83
    Kann er vorhandene, wenn auch nur geringe Zweifel nicht überwinden, muß er den Angeklagten freisprechen (vgl. BGHSt 10, 208, 210 [BGH 09.02.1957 - 2 StR 508/56]; BGH VRS 39, 103; BGH, Urteil vom 8. November 1977 - 5 StR 446/77, mitgeteilt bei Holtz in MDR 1978, 281).
  • BGH, 21.06.1978 - 2 StR 46/78

    Anforderungen an die für eine Veruteilung erforderliche richterliche Überzeugung

    Auszug aus BGH, 06.10.1983 - 4 StR 443/83
    Es kann sie nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft oder Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78, mitgeteilt bei Holtz in MDR 1978, 806; BGH, Urteile vom 26. Januar 1982 - 4 StR 661/81 - und vom 22. April 1982 - 4 StR 120/82).
  • BGH, 26.01.1982 - 4 StR 661/81

    Anforderungen an tatrichterliche Beweiswürdigung - Unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 06.10.1983 - 4 StR 443/83
    Es kann sie nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft oder Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78, mitgeteilt bei Holtz in MDR 1978, 806; BGH, Urteile vom 26. Januar 1982 - 4 StR 661/81 - und vom 22. April 1982 - 4 StR 120/82).
  • BGH, 22.04.1982 - 4 StR 120/82

    Formerfordernisse einer Verfahrensrüge - Prüfungsumfang bezüglich der

    Auszug aus BGH, 06.10.1983 - 4 StR 443/83
    Es kann sie nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft oder Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78, mitgeteilt bei Holtz in MDR 1978, 806; BGH, Urteile vom 26. Januar 1982 - 4 StR 661/81 - und vom 22. April 1982 - 4 StR 120/82).
  • KG, 03.04.2006 - 1 Ss 329/05

    Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung: Voraussetzungen des

    Die Einlassung des Angeklagten muss jedoch mitgeteilt und unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise gewürdigt werden (vgl. BGH StV 1984, 64; Meyer-Goßner, a.a.O. m.N.) und die Beweiswürdigung muss erkennen lassen, dass sie auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht (vgl. BGH StV 1995, 453; Meyer-Goßner, a.a.O., § 261 Rdnr. 2 m.w.N.).
  • BGH, 07.05.1998 - 4 StR 88/98

    Offensichtlicher Schreibfehler - Maßgebende Sitzungsniederschrift - Kenntnis der

    Dies ist auf Sachrüge zu beachten (vgl. BGH GA 1965, 208 f.; StV 1984, 64; Kroschel/Meyer-Goßner aaO S. 119 f.; Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 337 Rdn. 145, 149).
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83

    Umfang der Auseinandersetzung mit einzelnen Zeugenaussagen durch den Tatrichter

    Es kann sie nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft, Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78, mitgeteilt bei Holtz in MDR 1978, 806; BGH, Urteil vom 6. Oktober 1983 - 4 StR 443/83 - m.w.Nachw.).
  • OLG Hamm, 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02

    Urteilsgründe, Einlassung, Wiedergabe, Verzicht

    Das ist in aller Regel der Fall; nur bei sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen kann das Gericht auf die Wiedergabe der Einlassung und auf eine Auseinandersetzung mit den Angaben des Angeklagten ohne Verstoß gegen seine materiell-rechtliche Begründungspflicht verzichten (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 217 und StV 1984, 64; Niemöller, Die strafrichterliche Beweiswürdigung in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, StV 1984, 431 (436/437); OLG Köln VRS 87, 205 (206); OLG Stuttgart, Die Justiz 1990, 372; OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 323; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 45. Aufl., § 267 StPO Rdnr. 12 m.w.N.).
  • BGH, 03.07.1986 - 4 StR 182/86

    Voraussetzungen für Auskunftsverweigerungsrecht von Zeugen vor Gericht -

    Es kann sie nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen, insbesondere darauf, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft oder Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder ob der Tatrichter überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung erforderliche Gewißheit gestellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juni 1978 - 2 StR 46/78, bei Holtz MDR 1978, 806; BGH, Urteil vom 6. Oktober 1983 - 4 StR 443/83).
  • OLG Koblenz, 13.06.2002 - 1 Ss 69/02

    Berufungsbeschränkung, Unwirksamkeit, Darstellungsmangel, doppelrelevante

    Notwendig ist eine in sich geschlossene Darstellung des Tatgeschehens, die nicht durch in den Urteilsgründen verstreute tatsächliche Feststellungen ersetzt werden kann (BGH StV 84, 64).
  • BGH, 31.01.1991 - 1 StR 652/90

    Anforderungen von Tatsachen, die den Mangel wiedergeben - Stichprobenartiges

    Demgemäß sind auch Tonbandaufnahmen, um deren Auswertung es sich handelt, im einzelnen zu bezeichnen und muß Näheres über ihren Inhalt mitgeteilt werden (BGH, Urt. vom 6. Oktober 1983 - 4 StR 443/83 - bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1984, 213).
  • OLG Hamm, 22.01.1998 - 2 Ss 1597/97

    Sprungrevision, Notwehr, gefährliche Körperverletzung, Darlegungsumfang

    Es fehlt jegliche Mitteilung der Einlassung der Angeklagten, der Angaben der vernommenen Zeugen und eine nachvollziehbare und eingehende Würdigung der erhobenen Beweise (vgl. BGH, StV 1984, 64).
  • OLG Naumburg, 11.08.2009 - 2 Ss 116/09

    Erreichen eines Grenzwertes von 7,5g Tetrahydrocannabinol (THC) mit einem

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  • OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ss OWi 1143/96

    Erfoderlicher Umfang der Ausführungen im Beschlussverfahren, Begründungsmangel,

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass den Urteilsgründen in der Regel zu entnehmen sein muss, ob und wie sich der Angeklagte bzw. Betroffene zum Schuldvorwurf geäußert hat (vgl. BGH, StV 1984, 64 (LS); OLG Köln, VRS 87, 205; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 267 Rdnr. 12 m.w.N.).
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